Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen,
geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die
Abwesenheit von Krankheit.
(WHO-Definition von 1986)
Die Kostenübernahme kann nach Einzelfallentscheidung durch
die Agentur für Arbeit bzw. durch das JobCenter
entsprechend den Richtlinien des Sozialgesetzbuches SGB II und SGB III (Bildungsgutschein) oder durch andere
Leistungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Berufsförderungsdienst) erfolgen.
Näheres unter www.arbeitsagentur.de
und auch bei
Frau Schaeffner, Tel.: 030 78902303