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Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die Abwesenheit von Krankheit.
(WHO-Definition von 1986)

Bildungsgutschein

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Die Kostenübernahme kann nach Einzelfallentscheidung durch
die Agentur für Arbeit bzw. durch das JobCenter entsprechend den Richtlinien des Sozialgesetzbuches SGB II und SGB III (Bildungsgutschein) oder durch andere Leistungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Berufsförderungsdienst) erfolgen.



Näheres unter www.arbeitsagentur.de


und auch bei


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  Frau Schaeffner, Tel.: 030 78902303

Letzte Aktualisierung am 6.2.2012