Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen,
geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die
Abwesenheit von Krankheit.
(WHO-Definition von 1986)
Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmern/innen gegenüber ihren Arbeitgebern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen.
In Berlin haben alle Beschäftigten (auch Auszubildende) einen Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Kalenderjahren. Für Beschäftigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beträgt der Anspruch 10 Tage pro Kalenderjahr.
Der Anspruch entsteht nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit und der Arbeitgeber muss mindestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme informiert werden. Die Regelungen zum Bildungsurlaub setzen die Idee des lebenslangen Lernens für Angestellte, Arbeitnehmer/-innen und Auszubildende um.
Ausführlichere Informationen unter www.berlin.de
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Referat Berufliche Bildung
Oranienstr. 106
10969 Berlin
oder hier
Frau Schaeffner, Tel.: 030 78902303