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Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die Abwesenheit von Krankheit.
(WHO-Definition von 1986)

Bildungsurlaub

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Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmern/innen gegenüber ihren Arbeitgebern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen.

In Berlin haben alle Beschäftigten (auch Auszubildende) einen Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Kalenderjahren. Für Beschäftigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beträgt der Anspruch 10 Tage pro Kalenderjahr.


Der Anspruch entsteht nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit und der Arbeitgeber muss mindestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme informiert werden. Die Regelungen zum Bildungsurlaub setzen die Idee des lebenslangen Lernens für Angestellte, Arbeitnehmer/-innen und Auszubildende um.


Ausführlichere Informationen unter www.berlin.de


Zuständigkeit:

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Referat Berufliche Bildung
Oranienstr. 106
10969 Berlin


oder hier


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  Frau Schaeffner, Tel.: 030 78902303

Letzte Aktualisierung am 6.2.2012