Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen,
geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die
Abwesenheit von Krankheit.
(WHO-Definition von 1986)
Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen haben den gesetzlichen Auftrag (§22 SGB VIII), die Entwicklung der Kinder zu fördern. Dieser Auftrag umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder als ganzheitliches Geschehen und wird im Berliner Bildungsprogramm (BBP) geregelt. Diese Weiterbildung stellt das BBP vor und befähigt die Teilnehmer/-innen, Inhalte des BBP in der täglichen Arbeit umzusetzen.
Die Kostenübernahme kann nach Einzelfallentscheidung durch die Agentur für
Arbeit bzw. durch das JobCenter entsprechend den Richtlinien der Sozialgesetzbücher
SGB II und SGB III (Bildungsgutschein) oder andere Leistungsträger
(Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Berufsförderungsdienst)
erfolgen.
Selbstzahler erhalten finanzielle Unterstützung durch Bildungscheck oder
Bildungsprämie