Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen,
geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die
Abwesenheit von Krankheit.
(WHO-Definition von 1986)
Mit der Lebenserwartung steigt auch die Anzahl der Demenzerkrankten. Um den spezifischen Erfordernissen einer angemessenen Betreuung gerecht zu werden, bedarf es zusätzlichen, qualifizierten Pflegepersonals.
Es entstehen vermehrt neue Wohnformen wie Wohn- und Hausgemeinschaften, betreutes Wohnen oder spezifische Arten der Tagesbetreuung. Auch innerhalb der bestehenden stationären Einrichtungen werden dank des neuen Pflegegesetzes zunehmend neue Möglichkeiten geschaffen. Absolventen/-innen dieses Lehrgangs können den Alltag der Erkrankten organisieren und sie in verschiedenen Lebenslagen unterstützen.
Diese Qualifizierung entspricht den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes § 87b, Abs. 3, SGB XI.
Interesse an einer Tätigkeit im sozialen Bereich sowie Teilnahme an einem persönlichen Aufnahmegespräch.
Die Kostenübernahme kann nach Einzelfallentscheidung durch die Agentur für Arbeit bzw. durch das JobCenter entsprechend den Richtlinien der Sozialgesetzbücher SGB II und SGB III (Bildungsgutschein) oder andere Leistungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Berufsförderungsdienst) erfolgen. Für Berufstätige kann die Kostenübernahme über die staatliche Förderung aus dem WeGebAU-Programm / Konjunkturpaket II übernommen werden.
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