Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen,
geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die
Abwesenheit von Krankheit.
(WHO-Definition von 1986)
Die Kostenübernahme kann nach Einzelfallentscheidung durch die Agentur für Arbeit bzw. durch das JobCenter entsprechend den Richtlinien der Sozialgesetzbücher SGB II und SGB III (Bildungsgutschein) oder andere Leistungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Berufsförderungsdienst) erfolgen.