header.jpg

Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die Abwesenheit von Krankheit.
(WHO-Definition von 1986)

Fachwirt/-in im Sozial- und Gesundheitswesen (1/3)

Zielgruppe

Die Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen, die vertiefte praxisbezogene Kenntnisse volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher Art sowie ihrer rechtlichen Zusammenhänge vermittelt bekommen möchten.


Lehrgangsziel

Der Lehrgang bereitet auf den anerkannten Abschluss "Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK" vor. Fachkräften im Sozial- und Gesundheitswesen ermöglicht dieser anerkannte Weiterbildungsabschluss die Übernahme von mittleren und höheren Führungsaufgaben. Berufserfahrene Führungskräfte können mit diesem Abschluss ihr in der Praxis erworbenes Wissen vertiefen und belegen.


Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

  • eine im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • insgesamt mindestens fünf Jahre Berufspraxis nachweist.

Wichtig: Der Antrag auf Prüfungszulassung ist vor Lehrgangsbeginn bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin zu stellen. Infos und Antragsformulare: www.berlin.ihk24.de. Dokumentennummer 11567.

Zur Seite 2 >>>

Letzte Aktualisierung am 6.2.2012