Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen,
geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die
Abwesenheit von Krankheit.
(WHO-Definition von 1986)
Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt grundsätzlich in allen Bereichen die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert somit die Gründung von Existenzen. Die Antragsteller/-innen dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifkation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Das neue "Meister-BAföG" ist zum 01.07.2009 in Kraft getreten und gilt für Maßnahmen und Maßnahmeabschnitte, die nach dem 01.07.2009 beginnen.
oder bei
Frau Schaeffner, Tel.: 030 78902303