Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen,
geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die
Abwesenheit von Krankheit.
(WHO-Definition von 1986)
Ernährungsberater/-innen haben ein fundiertes Fachwissen im Ernährungsbereich. In Ergänzung mit der beruflichen Grundqualifikation ergeben sich eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern: Beratung für Privatkunden, in Kitas, Schulen, Bildungseinrichtungen, Firmen, Wellness- und Kosmetikinstituten, Kliniken, Arztpraxen. Die Beratung kann individuell oder in Gruppen in Form von Gesprächen, Kursen, Seminaren, Projekten durchgeführt werden. Weitere Felder: publizistische Tätigkeiten, Verkauf von Nahrungsmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.
Die Kostenübernahme kann nach Einzelfallentscheidung durch die Agentur für Arbeit bzw. durch das JobCenter entsprechend den Richtlinien der Sozialgesetzbücher SGB II und III (Bildungsgutschein) oder andere Leistungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Berufsförderungsdienst) erfolgen.
Für Berufstätige kann die Kostenübernahme über die staatliche Förderung aus dem WeGebAU-Programm/Konjunkturpaket II beantragt werden.