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Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die Abwesenheit von Krankheit.
(WHO-Definition von 1986)

Basisqualifikation Pflegehelfer/-in (1/3)

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Zielsetzung und berufliche Tätigkeitsfelder

Der Bedarf an Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die im sozialpflegerischen und Gesundheitsbereich unterstützend tätig werden können, wächst ständig. Die Basisqualifikation zum/zur Pflegehelfer/-in ermöglicht den Einstieg für eine Tätigkeit in Altenheimen, ambulanten Pflegediensten, Krankenhäusern sowie in der Haus- und Familienpflege. Theoretische Inhalte, fachpraktische Übungen und das Praktikum bereiten optimal auf eine Arbeitsaufnahme im pflegerischen Bereich vor.


Zugangsvoraussetzungen

  • Interesse an einer Tätigkeit im sozialpflegerischen Bereich
  • Teilnahme an einem persönlichen Aufnahmegespräch

Fördermöglichkeiten

Die Kostenübernahme kann nach Einzelfallentscheidung durch die Agentur für Arbeit bzw. durch das JobCenter entsprechend den Richtlinien der Sozialgesetzbücher SGB II und SGB III (Bildungsgutschein) oder andere Leistungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Berufsförderungsdienst) erfolgen. Für Berufstätige kann die Kostenübernahme über die staatliche Förderung aus dem WeGebAU-Programm/ Konjunkturpaket II übernommen werden.



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Letzte Aktualisierung am 6.2.2012