Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen,
geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die
Abwesenheit von Krankheit.
(WHO-Definition von 1986)
Bund, Länder und Gemeinden haben sich im "Aktionsprogramm Kindertagespflege" darauf verständigt, bis 2013 für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Aktionsprogramm soll die Qualität der Kindertagespflege gesichert und verbessert werden. Die Tätigkeit der/des Tagespflegemutter/-vaters soll mittelfristig ein anerkannter und angemessen vergüteter Vollzeitberuf werden.
Teilnehmer/-innen werden befähigt, den sozialpädagogischen Anforderungen des Berufes und der damit verbundenen gesellschaftlichen Verantwortung bei der Erziehung und Betreuung von Kleinkindern und Kindern gerecht zu werden.
Diese Qualifizierung berechtigt die Absolventen, eine Pflegeerlaubnis für Kinder unter 3 Jahren beim Jugendamt zu beantragen und eine eigene Tagespflegestelle zu eröffnen.
Die Kostenübernahme kann nach Einzelfallentscheidung durch die Agentur für Arbeit bzw. durch das JobCenter entsprechend den Richtlinien der Sozialgesetzbücher SGB II und SGB III (Bildungsgutschein) oder andere Leistungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Berufsförderungsdienst) erfolgen.
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